top of page
385C862A-872F-4F5E-B8D5-2534EC2FD6B3_1_2

Anästhesie für Behandlungen beim Zahnarzt

Sie müssen wissen, dass Narkosen und Analgosedierungen für zahnmedizinische Behandlungen leider bis auf wenige, streng definierte Ausnahmen keine „Kassenleistungen“ mehr sind.

Typische Ausnahmen von dieser Regelung sind Behandlungen bei ängstlichen, unkooperativen Kindern bis zum Alter von 12 Jahren, sowie bei erwachsenen Patienten, bei denen aufgrund komplexer neurologischer Vorerkrankungen oder aus anderen gewichtigen Gründen eine Behandlung beim Zahnarzt nicht anders als in Vollnarkose durchgeführt werden kann.

Narkosebehandlung aller anderen Patienten sind Leistungen, die laut RVO und nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses „nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft erbracht werden dürfen“. Das heißt, dass gesetzlich Krankenversicherte die Narkosebehandlung selbst zahlen müssen. Wir Narkoseärzte bedauern diese Regelung sehr, doch wir können nichts dagegen unternehmen.

Das Narkoseverfahren (Vollnarkose oder Analgosedierung/„Dämmerschlaf“) ist eine „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IGeL) im vorerwähnten Sinn. Für diese Leistung wird Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt, deren Höhe sich nach den Umständen der Behandlung, vornehmlich nach Zeitdauer und Schwierigkeitsgrad richtet. Das Narkosehonorar wird nach GOÄ und der tatsächlichen Dauer des Eingriffes abgerechnet.

Zu den Kosten Ihrer individuellen Behandlung erfahren Sie im Narkosevorgespräch gerne Genaueres.

Ihre Sicherheit liegt mir am Herzen.

Daher führen wir vor der Operation ein Gespräch, um mehr über Sie und Ihrem Gesundheitszustand zu erfahren.

Gemeinsam wählen wir das für Sie beste Anästhesieverfahren aus. Denken Sie Bitte daran, nüchtern zu sein!

Ihre Kerstin Meinig

Wer ich bin?

Mein Name ist Kerstin Meinig, ich bin Anästhesistin mit Überzeugung und aus Leidenschaft.

Ich verfolge nun seit 20 Jahren Anästhesie und habe in dieser Zeit auch einiges erlebt.

Seit 2017 bin ich niedergelassen und habe mir das Ziel gesteckt, eine angenehme, vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, indem die Patienten sich wohlfühlen. Gleichzeitig möchte ich dabei keine Kompromisse bezüglich Ihrer Sicherheit eingehen. Dies gelingt mir durch modernste Anästhesiegeräte als auch aktuellste Anästhesieverfahren, hohen Anästhesie- und Qualitätsstandards, Hygienekonzepten und dank meinem hochmotivierten Praxisteam.

Ich habe ein Team aus engagierten, motivierten, einfühlsamen und top ausgebildeten Praxismitarbeitern, die mich bei diesem Ziel unterstützen.

Eine bevorstehende Operation ist immer etwas Besonderes, die Kunst des Anästhesisten liegt darin innerhalb von kürzester Zeit eine Vertrauensbasis zu schaffen, damit sich der Patient keine Angst vor der Anästhesie hat. Daher versuche ich im Gespräch vorher möglichst viel von Ihnen und Ihrem Gesundheitszustand zu erfahren, um Sie optimal beraten zu können.

Anästhesie in Karlsruhe

Ambulante Narkose - wie funktioniert sie heute?

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum wohlfühlen.

Eine kompetente und sichere Betreuung vor, während sowie nach der Operation in angenehmer Atmosphäre ist daher unser oberstes Gebot. 

Allgemeine Informationen zur Narkose und zum Narkoseverfahren

Bei Ihnen ist eine Operation in Vollnarkose/Teilnarkose/Sedierung geplant.

  • Damit die Narkose problemlos durchgeführt werden kann, beachten Sie am Operationstag bitte Folgendes:

    • Bringen Sie den Narkosefragebogen ausgefüllt und unterschrieben mit.

    • Bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte mit.

    • Bringen Sie Vorbefunde vom Hausarzt mit: Laborwerte der Blutuntersuchung, wenn Sie in der Vorgeschichte Schäden an Leber, Niere oder Blutgerinnung haben und zusätzlich ein EKG oder andere kardiologische Befunde (Herzkatheterbericht, Herz-Ultraschall), wenn Sie am Herzen vorerkrankt sind.

    • Gesunde Patienten ohne Vorerkrankungen benötigen keine Voruntersuchungen.

    • Ggf. Allergiepass und Notfallausweis.

  • Bitte beachten Sie Folgendes:

    • Bis 6 Stunden vor der Operation dürfen Sie essen und rauchen.

    • Bis 2 Stunden vor der Operation dürfen Sie klare Flüssigkeit trinken (Wasser, Tee, Kaffee oder klarer Saft). 

    • Trinken Sie keine Milch oder andere fetthaltigen Produkte.

    • Wenn Sie sich nicht an diese Punkte halten, muss die Operation verschoben werden.

    • Nach einer Anästhesie sind Sie für 24 Stunden „nicht straßenfähig“. Sie dürfen nicht Auto fahren oder alleine unterwegs sein. Auch sollten Sie keine wichtigen Entscheidungen treffen oder gefährliche Maschinen bedienen.

    • Bitte organisieren Sie eine Betreuungsperson für die ersten 24 Stunden nach einer Anästhesie.

    • Wenn Sie Medikamente gegen Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen nehmen, nehmen Sie diese bitte am Morgen mit einem Schluck Wasser ein.

    • Wenn Sie Diabetiker (zuckerkrank) sind, lassen Sie bitte die Medikamente gegen den Blutzucker weg und spritzen auch kein Insulin. 

    • Metforminhaltige Medikamente setzen Sie bitte zwei Tage vor der Operation ab.

    • Bitte überwachen Sie Ihren Blutzucker in dieser Zeit sorgfältig. 

    • Wenn Sie blutverdünnende Medikamente (ASS, Plavix, Marcumar) einnehmen, sprechen Sie bitte spätestens eine Woche vor der Operation mit dem Operateur oder mit Ihrer Narkoseärztin, ob diese abgesetzt werden müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige Vorinformation zur Narkose geben. Diese ersetzen natürlich nicht unser persönliches Narkosegespräch.

Weiterführende Fragen werden auch sehr gut durch unseren vom Berufsverband BDA erarbeiteten Patientenlotsen beantwortet:

sichere-narkose.de 

Hier mehr über die zahnmedizinische Narkose erfahren

Anästhesiologisches Lexika

Vollnarkose

Eine Vollnarkose ist ein tiefer Schlaf oder auch ein künstliches Koma. Es wird seit vielen Jahrzehnten sicher durchgeführt. Bei der Vollnarkose werden Ihnen Medikamente gegeben, damit Sie den Schmerzreiz bei einem chirurgischen Eingriff nicht mitbekommen. Daher müssen bei einer Vollnarkose die Medikamente so dosiert werden, dass auch Ihre Reflexe gedämpft werden. Damit Ihnen nichts passiert, geschieht dies immer mit Überwachung des Blutdrucks, des Sauerstoffgehaltes des Blutes, der Herzfrequenz und zusätzlichen Werten der Beatmung. Da Sie sich bei einer Vollnarkose in einem extremen Tiefschlaf befinden, muss ich auch Ihre Beatmung übernehmen. Dies geschieht entweder mit einer Beatmungsmaske, einer Kehlkopfmaske oder eines Beatmungsschlauches. All diese Maßnahmen dienen Ihrer Sicherheit, damit Sie die Vollnarkose gut vertragen und sich auch nach der Operation schnell wieder fit fühlen.

TIVA

Abkürzung für:  Total intravenöse Anästhesie, das heißt, die Narkose wird nur mit Medikamenten über die Vene eingeleitet und aufrechterhalten. Dies wird sehr gut vertragen und ist auch das Verfahren der Wahl bei Personen, die auf Vollnarkosen mit Übelkeit reagiert haben. Auch bei dieser Narkoseform werden Sie beatmet. Dies geschieht aber nur mit Sauerstoff und Luft, das heißt, es wird kein Narkosegas eingesetzt. Da die Medikamente kontinuierlich während der ganzen Narkose gegeben werden, lässt sich die Narkose problemlos an die OP Dauer anpassen und sehr gut steuern.

Da diese Art der Narkose sehr gut verträglich ist, ist sie bei Vollnarkosen mittlerweile Standard in meiner Praxis.

 

Analgosedierung

Das Wort Analgosedierung setzt sich zusammen aus den Wörtern Analgesie und Sedierung. Die Analgesie bedeutet hierbei eine Schmerzlinderung bis hin zur Aufhebung des Schmerzempfindens mittels Medikamente. Oft wird dies ergänzt durch eine Sedierung, das heißt die Gabe von Beruhigungsmitteln. Die Kombination beider Mittel führt dann zu einer Art Dämmerschlaf, bei dem der Patient aber noch erweckbar ist und selbstständig atmet.  Die Analgosedierung eignet sich vor allem für kürzere Eingriffe, zum Teil in Kombination mit einer örtlichen Betäubung.

 

Periphere Nervenblockade 

Bei der peripheren Nervenblockade wird gezielt die Reizübertragung eines Nervens oder eines Nervenbündels mittels gezielter Gabe eines örtlichen Betäubungsmittels für mehrere Stunden ausgeschaltet. Damit dabei der Nerv nicht verletzt wird, gibt es unterschiedliche Techniken um nicht zu dicht und nicht zu weit weg vom Nerven zu sein. Dabei wird der Nerv mittels Reizstrom über ein Stimulationsgerät stimuliert (der Muskel , der vom gereizten Nerven innerviert wird, fängt an zu „zucken“).Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Nerv mittels Ultraschall optisch dazustellen. Es können aber auch beide Methoden kombiniert werden.

Da dieses Verfahren oft etwas dauert bis die Wirkung einsetzt und dann auch postoperativ länger andauert bis die Extremität kontrolliert werden kann, dies bedeutet unter Umständen vorübergehend kein Gefühl, keine Muskelkraft, aber auch keine Schmerzen in der betroffenen Extremität. Daher wird es im ambulanten Bereich gerne für die postoperative Schmerztherapie eingesetzt. 

 

IV- Regionalanästhesie

Die IV- Regionalanästhesie ist eine Sonderform der peripheren Regionalanästhesien. Sie wurde 1908 von August Bier entwickelt, daher auch der Spitzname: Bierblock.

Bei der IV- Regionalanästhesie wird an der zu operierenden Seite eine Blutleere angelegt, dabei wird das Blut aus dem Arm oder Bein gewickelt und eine Art Blutdruckmanschette sehr stark aufgepumpt. Über die Vene wird dann ein örtliches Betäubungsmittel gegeben, das sich über die Vene bis zur Blutdruckmanschette verteilt und für eine Schmerzfreiheit des OP-Gebietes sorgt. Am Ende der Operation, frühestens nach 30 Minuten wird die Blutleere wieder gelöst. Durch die einsetzende Durchblutung des Armes oder Beines kommt auch wieder das Gefühl und die Motorik zurück. 

Ich ergänze dieses Verfahren gerne mit der Analgosedierung, das heißt, Sie schlummern und sind nach der OP schnell wieder fit.

 

Ambulante Anästhesie

Qualitativ hochwertige Narkosen sind auch außerhalb der Klinik möglich, dabei bedeutet ambulant, dass sie nach der Operation nach Hause gehen können. Voraussetzung ist dafür, dass sie die Operation und Anästhesie gut vertragen wird und eine Betreuungsperson Ihrer Wahl für die nächsten 24 Stunden zu Hause ist.

Bitte denken Sie daran, dass Sie 24 Stunden nach einer Analgosedierung, Vollnarkose oder Regionalanästhesie nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Lexika
Narkose Info Patient
Zahnarzt
Über mich
bottom of page